Die LAKS Baden-Württemberg handelte Mitte der 1990er Jahre mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) eine Landesförderung für die kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit in Soziokulturellen Zentren aus. Die LAKS wurde vom MWK beauftragt, das Antragsverfahren für die Förderbereiche Laufende Programmarbeit und Projekte zu bearbeiten.
Eine neue Verwaltungsvorschrift für Anträge auf Landeszuschüsse trat Anfang 2018 in Kraft. Anträge auf Landesmittel müssen immer bis zum 31. Januar des betreffenden Jahres einfach bei der Geschäftsstelle der LAKS und zweifach beim zuständigen Regierungspräsidium vorliegen. Aktuelle Antragsunterlagen werden jeweils rechtzeitig vor Einreichfrist (voraussichtlich im Herbst des Vorjahres) per Mail verschickt und hier zum Download bereit gestellt.
Grundlage der Förderung für Kulturinitativen und Soziokulturelle Zentren bildet die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Die LAKS unterstützt Antragsteller durch umfassende Beratung.
Die Antragsformulare stehen ab sofort zum Download bereit:
(Antragsformulare bitte unbedingt mit Acrobat Reader (!) ausfüllen, bei anderen Programmen kann es zu Problemen kommen.)
Hinweise zum Ausfüllen der Antragsformulare
Komplementärmittelbestätigung Kommune
Komplementärmittelbestätigung Landkreis
Antrag auf Lfd. Programmarbeit