Am 6. Oktober 2022 gab das soziokulturelle Mitgliedszentrum der LAKS eine Pressemitteilung zur endlich wiedererlangten Gemeinnützigkeit heraus.
Nach drei schweren Jahren für das Zentrum hat das Finanzamt Ludwigsburg den Streit außergerichtlich durch einen Bescheid beigelegt.
Eine rückwirkende Anerkennung des Gemeinnützigkeitsstatus wurde leider nicht realisiert, auch bleibt die Frage nach dem Verhältnis zwischen Angeboten politischer Bildung und Gemeinnützigkeit unbeantwortet und das Gemeinnützigkeitsrecht somit weiter reformbedürftig. mehr...
Mit großer Bestürzung hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg (LAKS) erfahren, dass dem „Demokratischen Zentrum“ (DemoZ) in Ludwigsburg vom örtlichen Finanzamt die Gemeinnützigkeit entzogen wurde.
Das DemoZ ist Mitglied in der LAKS Baden-Württemberg. Einrichtungen wie das DemoZ sind Selbstorganisationen der Zivilgesellschaft. Ausdruck dieser Selbstorganisation ist die freie Trägerschaft zumeist als Gemeinnütziger Verein oder auch als Gemeinnützige GmbH. Die Gemeinnützigkeit ermöglicht Spendenquittungen auszustellen, vor allem aber ist sie oftmals die Bedingung für den Erhalt von öffentlichen Zuschüssen, auf die die Zentren für ihre Arbeit angewiesen sind. Der Entzug der Gemeinnützigkeit stellt mithin die Existenz der Einrichtung in Frage.
Bisher wurde die Gemeinnützigkeit einer Einrichtung überwiegend nach formalen Kriterien von Seiten der Finanzämter geprüft. Das Finanzamt Ludwigsburg weicht von dieser Linie ab und bewertet ausdrücklich die tatsächliche Arbeit des DemoZ. Im Mittelpunkt stehen hierbei Fragen wie die, ob das DemoZ seine Arbeit mit der angemessenen „geistigen Offenheit“ verrichtet. Ein Begriff, der je nach Belieben ausgelegt werden kann. Es wird des weiteren aus der Tatsache, dass über Alternativen zum Kapitalismus diskutiert werden soll, auf Verfassungsfeindlichkeit geschlossen. Obwohl der Kapitalismus gar nicht im Grundgesetz vorkommt.
Das Finanzamt Ludwigsburg folgt hierbei offensichtlich dem Entzug der Gemeinnützigkeit für Attac, mit der erstmals von der bisherigen Praxis abgewichen wurde und das Gemeinnützigkeitsrecht bewusst gegen politisch missliebige Organisationen eingesetzt wurde. Die LAKS Baden-Württemberg sieht hierhin eine gefährliche Entwicklung für alle Soziokulturellen Zentren im Land, zu deren Arbeit neben der Präsentation von professioneller Kunst und der Ermöglichung von kultureller Eigenaktivität eben auch die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Fragen gehört. Das Gemeinnützigkeitsrecht, das in vieler Hinsicht reformbedürftig ist, muss dringend neu gestaltet werden. Wichtig wird sein, dass es in Zukunft nicht als Mittel des direkten Eingriffs in die inhaltliche Arbeit von Einrichtungen verwendet werden kann.
Andreas Kämpf
1. Vorsitzender LAKS BW e.V.