Die LAKS Baden-Württemberg handelte Mitte der 1990er Jahre mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) eine Landesförderung für die kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit in Soziokulturellen Zentren aus. Die LAKS wurde vom MWK beauftragt, das Antragsverfahren für die Förderbereiche Laufende Programmarbeit und Projekte zu bearbeiten.
Eine neue Verwaltungsvorschrift für Anträge auf Landeszuschüsse trat Anfang 2018 in Kraft.
Anträge auf Landesmittel müssen immer bis zum 31. Januar des betreffenden Jahres einfach bei der Geschäftsstelle der LAKS und einfach beim zuständigen Regierungspräsidium vorliegen. Verwendungsnachweise gehen an das zuständige Regierungspräsidium.
Bitte erst auf den Computer herunterladen und dann mit Acrobat Reader ausfüllen:
Die LAKS unterstützt Antragsteller*innen durch umfassende Beratung. Bitte melden Sie sich bei Bedarf in der LAKS-Geschäftsstelle.
------- Die Antragsformulare für 2025 werden voraussichtlich Ende November 2024 zum Download bereit gestellt. -------
Grundlage der Förderung für Kulturinitativen und Soziokulturelle Zentren bildet die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Die vollständigen Anträge müssen bis zum 31. Januar 2024 einfach beim jeweiligen Regierungspräsidium und einfach bei der LAKS-Geschäftsstelle eingehen. Alternativ können die Antragsformulare auch per Mail übermittelt werden.
--> Anlage Verwaltungsvorschrift
--> FAQ und Hinweise zum Ausfüllen der Antragsformulare