Kulturfonds Energie des Bundes

 

Am 25.01. hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags dem Konzept für den Kulturfonds Energie des Bundes zugestimmt und die erste Rate (375 Mio. Euro) der Mittel freigegeben. Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen.

Der Fonds soll Belastungen abfedern, denen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende trotz Steuererleichterungen und Energiekosteneffekten ausgesetzt sind. Dazu werden durch den Fonds Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig bezuschusst. Die BKM schafft derzeit gemeinsam mit den Ländern und unter Beteiligung des Deutschen Kulturrats die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen Programmstart im Februar 2023. Der Förderzeitraum des Kulturfonds Energie des Bundes erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 (Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse).

Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen wie auch Kulturveranstaltende, sofern sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind.
Bei öffentlich finanzierten Einrichtungen bezuschusst der Bund mindestens 50 Prozent der Mehrbedarfe, die maximale Förderhöhe richtet sich nach der Höhe des regulären Bundesanteils der jeweiligen Einrichtung. Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden. Bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf über einen Festbetrag pauschal gefördert, gestaffelt nach der Kapazität des jeweiligen Saales, in dem die Kulturveranstaltung stattfindet.

Der Kulturfonds Energie wird als Bund-Länder-Kooperation umgesetzt, aufbauend auf den bewährten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Kulturministerien der Länder.

 

Ab sofort ist auf der Webseite Kulturfonds Energie des Bundes die Anmeldung freigeschaltet.


Folgendes gibt es zu beachten:                                                                                                                
--> Es ist eine Registrierung notwendig. Die Prüfung und Abwicklung nimmt sicherlich Zeit in Anspruch, weshalb sich Einrichtungen und Veranstaltende so bald wie möglich registrieren sollten.
--> Es gibt Bagatellgrenzen, es können aber Sammelanträge gestellt werden: Kultureinrichtungen: 500 Euro pro (Sammel-)Antrag für alle geförderten Energieträger insgesamt und pro Tranche (3-4 Monate bilden eine Tranche); Kulturveranstaltende: 190 Euro. Auszahlung erfolgt erst, wenn eine Fördersumme von 190 Euro erreicht ist. (siehe allgemein unter https://www.kulturfonds-energie.de/faq #allgemein_bagatellgrenze)
--> Die Aufzeichnung von einer Online-Infoveranstaltung steht auf dem YouTube Kanal von @kreativkulturberlin1024 zur Verfügung: https://www.youtube.com/watch?v=jkKJGgn7oTY. Darin werden evtl. erste Fragen beantwortet.
--> Antragsstellung ist ab 1. April möglich

 

--> Zur Website des Kulturfonds Energie