27.02.2020 11:24

Erleichterung beim DSVGO


Am 20. November ist das "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und einen Tag später in Kraft getreten. Damit wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erneut nachjustiert. Eine Pflicht der Unternehmen zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten besteht nunmehr erst ab 20 Mitarbeitern.

Eine wesentliche Änderung betrifft den Schwellenwert für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Durch das zweite Datenschutzanpassungsgesetz gilt seit dem 21.11.2019 die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, erst wenn 20 Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die Neuregelung der Datenschutzgrundverordnung hatte für Diskussion gesorgt: Danach galt die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, ab einem Schwellenwert von zehn Personen. Kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine sahen sich hierdurch über die Gebühr belastet.     mehr...