06.03.2018 15:04

Datenschutz im Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung


Ab dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die neuen Regelungen gelten nicht nur für "Unternehmen" (Art. 4 Nr. 18 DS-GVO), sondern für alle natürlichen und juristischen Personen – auch für Vereine. Die meisten der geltenden Vorschriften sind aber nicht neu, sondern ergaben sich schon bisher aus dem BDSG.     mehr...