Aufgrund der weiterhin schweren Pandemie-Situation wurden von Bund und Ländern befristet neue Regelungen für den Sonderfonds vereinbart. So werden in beiden Ausfallabsicherungen nun auch freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen als "pandemiebedingt" anerkannt, wenn die Veranstaltungen im befristeten Zeitraum vom 18.11.2021 bis 28.02.2022 stattfinden sollten.
Es bestehen jedoch (unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern) auch einige Voraussetzungen, damit die pandemiebedingte Absicherung für eine freiwillige Absage erfolgen kann. Diese können auf den Seiten des Deutschen Kulturrat nachgelesen werden. mehr...
Auch die FAQ des Sonderfonds werden bald angepasst.