"Weniger Bürokratie: Livestream-Angebote mit im Durchschnitt weniger als 20.000 gleichzeitigen Nutzerinnen und Nutzern über einen Zeitraum von 6 Monaten oder nur geringer Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung benötigen keine Lizenz. Zuvor lag die Grenze deutlich niedriger – auch kleinere Streamer mussten eine Rundfunklizenz bei der zuständigen Landesmedienanstalt beantragen." mehr...