Seit heute (12. Januar) gilt eine neue Version der Corona-Verordnung. Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Maskenpflicht in Innenräumen, bei der nun nur noch FFP2-Masken oder vergleichbare Masken - beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken - getragen werden dürfen. Auch die Sperrstunde für Gastronomie hat sich geändert. Trotz schwankender Inzidenzzahlen werden die Maßnahmen bis zum 1. Februar in der Alarmstufe II eingefroren. mehr...