Nicht nur in Clubs und Diskotheken, sondern auch in soziokulturellen Zentren, die eine Tanzveranstaltung/Disko ausrichten, darf nur noch bei einem Zutritt ausschließlich für Geimpfte und Genesene (2G) in der Warnstufe die Maskenpflicht entfallen. Eine Vollauslastung ist ebenfalls nur noch mit 2G und einer ausreichenden Lüftung oder Luftreinigung möglich. Ist diese nicht vorhanden, darf mit 70 % der Kapazität ausgelastet werden. CO2-Ampeln sollen dabei helfen, zu erkennen, ob gelüftet werden muss. mehr...