Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt zum zweiten Mal den Innovationsfonds für Kunst aus, gab Staatssekretär Jürgen Walter am Dienstag in Stuttgart bekannt. Bis zum 17. März können sich Kulturschaffende im Land mit innovativen Projekten bewerben. Das Förderprogramm soll es Kunsteinrichtungen und Kulturschaffenden erlauben, neue Ideen und besondere Initiativen zu realisieren. Die zusätzlichen Mittel stellt die Landesregierung im Haushaltsjahr 2013 bereit, um einen Schwerpunkt aus der Konzeption „Kultur 2020. Kunstpolitik für Baden-Württemberg“ umzusetzen. „Wir sind begeistert von dem Zuspruch, den wir bei der ersten Ausschreibung letztes Jahr erfahren haben. Auch dieses Jahr wollen wir die Kulturschaffenden wieder bei der Umsetzung von kreativen Ideen unterstützen“, so der Staatssekretär. Bezüglich der innovativen Projekte werde verstärkt auf Neues, Experimentelles und besonders Impulsgebendes gesetzt. Daneben sollten insbesondere die Projekte der kulturellen Bildung und Interkultur dazu beitragen, die Kultur noch stärker in der Gesellschaft zu verankern.
Die Förderung gliedert sich in drei Linien, die auf innovative Kunstprojekte, Kulturelle Bildung und interkulturelle Kulturarbeit ausgerichtet sind. Damit werden sowohl innovative künstlerische Ideen gefördert, als auch interessante Projekte, die im Bereich der kulturellen Bildung und der interkulturellen Kulturarbeit nachhaltig Akzente setzen können. Eine Stärkung dieser beiden Bereiche ist für die Landesregierung besonders wichtig, da es hier gilt, das Bewusstsein für Kunst und Kultur in der Gesellschaft weiter zu schärfen, das Engagement zu unterstützen und Strukturen zu festigen. Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Ergebnisse werden im Mai 2013 bekannt gegeben. Antragsberechtigt sind in der Regel nur gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen allerdings dem Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sein. Projekte von Einzelpersonen können nicht gefördert werden. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Außerdem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 50.000 Euro.
Das Antragsverfahren wird vereinfacht und ist elektronisch möglich. So sind die Anträge künftig per Email ohne Anlagen einzusenden (Ausnahmen für Antragsteller ohne Internetzugang sind gegeben). Dieses Jahr soll es auf Grund der großen Nachfrage für den Innovationsfonds eine weitere Tranche geben. Die zweite Ausschreibung beginnt voraussichtlich im Juni 2013. Die Ausschreibungsunterlagen, Richtlinien sowie FAQs zum Innovationsfonds Kunst stehen im Internet zum Download bereit: mwk.baden-wuerttemberg.de/service/aktuelle-ausschreibungen/innovationsfonds-kunst/ Bitte beachten Sie, dass das MWK die Richtlinien leicht modifiziert hat.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg