28.07.2021 09:25

Verlängerung und Anpassung der Corona-Verordnung am 26. Juli


Am 26. Juli wurde die aktuelle Corona-Verordnung des Landes verlängert und einige Aspekte neu angepasst. Für Veranstalter*innen besteht nun die Möglichkeit, in den Inzidenzstufen 1 und 2 ihre Räumlichkeiten alternativ mit bis zu 50% ohne Abstandsgebot auszulasten, insofern die 3G berücksichtigt werden. Die vorigen Regelungen mit 20, 30 oder 60% wurden somit ersetzt.     mehr...