Der Bereich Kunst und Kultur wird im neu verabschiedeten Infektionsschutzgesetz nicht mehr unter der Überschrift „Freizeit“ geführt, sondern als eigenständiger Bereich gelistet. Dort heißt es nun u.a.: „Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“ mehr...