Verlässlicher Ganztag in Grundschulen
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht auch für Kinder in Baden-Württemberg der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, beginnend der Klassenstufe 1. Der Rechtsanspruch wird durch die ab 01.08.2026 geltende Fassung von § 24 Abs. 4 SGB VIII verankert.
Wie die genaue Betreuung vor Ort aussehen wird und wie sie genau finanziert werden wird, ist aber noch ungeklärt. Deshalb hat der Städtetag Baden-Württemberg auf der Bildungsmesse didacta am 14. Februar 2025 einen Ganztagskongress mit zahlreichen Partnern einberufen. Wir waren auf dem Podium und mit einem Stand auf der didacta vertreten. Auf der Homepage des Städtetags finden sich ein Erklärfilm und die Videos der Partnerorganisationen.
Die LAKS war dabei, denn in vielen Zentren gibt es bereits Kooperationen mit Grundschulen, weitere werden folgen. Wir sind gespannt auf die Ausarbeitung der Angebote und sind Partnerin des Städtetags in diesem Dialog.