Neue Pflichten zur Ablage der Entgeltunterlagen

Ab dem 1. Januar 2027 reicht es nicht mehr aus, Entgeltunterlagen nur aufzubewahren. Sie müssen nach § 8 Abs. 2 BVV strukturiert, nachvollziehbar und jederzeit verfügbar sein. Doch was bedeutet das genau? Der Leitfaden „BVV Änderungen 2027“ von Personio klärt auf.

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