Ausstellung von E-Rechnungen: Auch Vereine sind verpflichtet
Hier gilt ab dem 01.01.2025: Verkaufen Unternehmen in Deutschland Waren an andere Unternehmen bzw. werden in dieser Konstellation Dienstleistungen erbracht, müssen elektronische Rechnungen (sog. E-Rechnungen) ausgestellt werden. Auch Vereine zählen in diesem Sinne als Unternehmer und sind daher ebenso von der Verpflichtung betroffen.