Innovationsfonds des Landes Baden-Württemberg


Im Rahmen des Innovationsfonds Kunst können Fördermittel für besondere Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten und Bereiche beantragt werden.

Das Programm gliedert sich in die Förderlinien: Innovative Kunstprojekte, Kulturelle Bildung, Kunst und Kultur für das ganze Land und Interkultur.

Adressaten sind Kunst-und Kultureinrichtungen im Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Außerdem muss die Finanzierung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen.


Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Förderhöchstsumme beträgt bei allen Programmlinien 50.000 Euro. Die Mindestfördersumme umfasst 20.000 Euro.

 

Aktuell hat das Land Baden-Württemberg eine Ausschreibung für das Jahr 2023 veröffentlicht:

--> Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1,1 Millionen Euro werden innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte gefördert.
--> Einen inhaltlichen Fokus gibt es 2023 nicht: Vielmehr sollen Bewerberinnen und Bewerber ihrer Kreativität freien Lauf lassen.
--> Förderanreize für Green Culture: Kulturschaffende, die ein ressourcenschonendes Umsetzungskonzept für ihr Projekt vorlegen, dürfen erstmals bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten für Investitionen im Bereich ,Green Culture‘ ansetzen.
--> Förderhöchstsumme: 50.000 Euro, Fördermindestsumme: 10.000 Euro
--> Antragsfrist ist der 7. Mai 2023

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Kontakt:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Referat 55
Tel:  0711 279-3395
innovationsfonds-kunst(at)mwk.bwl.de

https://mwk.baden-wuerttemberg.de