In the mid-1990s, the LAKS Baden-Württemberg negotiated with the ministry for science, research and art (MWK) a yearly funding for the cultural and socio-political work in sociocultural centres. The MWK commissions the LAKS to process the application procedures.
If you wish to have more information about the funding of sociocultural centres in Baden-Württemberg, please have a look at the German version of our website.
Basisantrag und Förderlinien:
Wichtige Anlagen für alle:
--> Anlage A: Komplementärmittelbestätigung Kommune (Stadt/Gemeinde)
--> Anlage B: Komplementärmittelbestätigung Landkreis
Noch hinzuzufügen ist die Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheid).
Zusätzliche Anlagen für ERSTANTRAGSTELLER:
--> Anlage C: Programmnachweis der letzten drei Jahre
Außerdem hinzuzufügen ist der Vereinsregisterauszug.
In der Förderlinie "Programm" kommt noch der Stellenplan und die Übersicht über Vermögen und Schulden inklusive künftiger Verpflichtungen (siehe letzte zwei Seiten des Vordrucks der Förderlinie) hinzu.
Verwendungsnachweis:
Bis zum 30.06. des Folgejahres ist jeweils der Verwendungsnachweis beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen: