Zuletzt aktualisiert: 09.08.2022 (17:30 Uhr)
Baden-Württemberg
Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Es werden lediglich noch Basismaßnahmen in vereinzelten Bereichen umgesetzt, die sich nicht direkt auf die Kultur beziehen. Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlungen bleiben weiterhin bestehen.
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Links zur Verordnung:
--> Zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Weitere wichtige Links:
--> Zu den FAQ der Corona-Verordnung
--> Zu den FAQ Corona und Kultur
Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein Bundesgesetz gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und regelt die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten. Es soll übertragbare Krankheiten beim Menschen vorbeugen, Infektionen frühzeitig erkennen und ihre Weiterverbreitung verhindern.
--> Mehr Informationen zum Infektionsschutzgesetz
* Die LAKS versucht den neuen Verordnungen und Erlassen so gut wie möglich zu folgen und sie hier darzustellen. Sie bittet aber um Nachsicht, dass sie keine gänzliche Garantie für die Inhalte dieser Seite geben kann.