Corona-Hilfsprogramme

 

Land Baden-Württemberg

Zuletzt aktualisiert: 08.03.2022 (15:20 Uhr)

 

 

Soforthilfe Corona

 

Bis zum 31. Mai 2020 konnte die Soforthilfe Corona des Bundes und des Landes Baden-Württemberg von Unternehmen und Selbstständigen beantragt werden, die sich aufgrund der damals akuten Pandemie-Situation in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden.

 

Bis zum 19. Dezember 2021 läuft nun aus rechtlichen Gründen ein Rückmeldeverfahren in Zuge dessen noch weitere Informationen von Sorforthilfe-Empfänger*innen abgefragt werden.

 

--> Mehr Informationen und FAQ zum Rückmeldeverfahren

 

 

 

Bund

Zuletzt aktualisiert: 08.03.2022 (15:20 Uhr)

 

 

Überbrückungshilfe III

 

Mit der Überbrückungshilfe III wurden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt (die Grenze entfiel für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche). Die Überbrückungshilfe III wurde im April 2021 um einen Eigenkapitalzuschuss erweitert. Darüber hinaus wurde unter anderem die Erstattung von Fixkosten sowie eine Anschubhilfe für die Reise-, Veranstaltungs- und Kulturbranche ermöglicht.

 

Schlussabrechnung: Die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe III kann nur über einen prüfenden Dritten bis spätestens 31. Dezember 2022 erfolgen. In der Schlussabrechnung werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen bei Antragstellung gegenübergestellt. Zu viel gezahlte Hilfen müssen zurückgezahlt werden oder aber es gibt nachträglich eine Nachzahlung. Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Überbrückungshilfe III in voller Höhe zurückzuzahlen.

 

--> Zu den FAQ Überbrückungshilfe III

 

 

Überbrückungshilfe III Plus

 

Erweiterter Förderzeitraum: 1. Oktober bis 31. Dezember 2021

 

Neu im Vergleich zur Überbrückungshilfe III ist für die Monate Juli bis September 2021 eine „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Die Restart-Prämie kann für die genannten Monate alternativ zur Personalkostenpauschale beantragt werden. Ab Oktober 2021 entfällt sie wieder.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen, auch aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, können zusätzliche Förderungen beantragen.

Die Antragsfrist der Förderphase Überbrückungshilfe III Plus endet am 31. März 2022.

 

---> Zu den FAQ Überbrückungshilfe III Plus

 

 

Überbrückungshilfe VI

 

Förderzeitraum: 1. Januar bis 31. März 2022

 

Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

--> Zu den FAQ der Überbrückungshilfe IV

 

 

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Das Kulturbüro Rheinland-Pfalz hat eine Übersicht über alle Förderprogramme erstellt, die regelmäßig aktualisiert wird.     mehr...

 

 

 

 

MFG-Infosessions zu Corona-Hilfen


Ziel der Sessions ist es, einen Überblick zu ausgewählten Hilfsprogrammen zu vermitteln, gute Informationsquellen aufzuzeigen, branchenspezifische Hinweise für die Antragstellung zu geben und individuelle Fragen zu den Programmen zu beantworten.

 

Zurzeit gibt es noch keine neuen Termine.

 

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