Zuletzt aktualisiert: 09.08.2022 (17:40 Uhr)

 

Personalkosten

 

Kurzarbeitergeld

 

Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verkürzung oder Einstellung ("Kurzarbeit Null") der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit, die sich auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebes erstreckt. Kurzarbeitergeld kann Arbeitsplätze sichern und hilft, die Personalkosten zu reduzieren. Kurzarbeit können Betriebe beantragen, wenn sie mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

 

Die folgend genannten Voraussetzungen gelten befristet bis 30. September 2022.

 

Kurzarbeitergeld kann von Betrieben beantragt werden, in denen

 

  • mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • die Angestellten Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben (bis auf bestimmte Ausnahmen).


Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können Sie dieses beantragen.


Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent).


Betriebe können Kurzarbeitergeld seit Juli 2022 bis zu 12 Monate lang erhalten.


--> Detaillierte Informationen zum Kurzarbeitergeld und Beantragung auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit

 

 

 

Zuletzt aktualisiert: 30.03.2022 (14:45 Uhr)

 

Lohnfortzahlung bei geringfügig Beschäftigten


Bei Minijobbern, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus von ihren Arbeitgebern mit Entgeltfortzahlung von der Arbeit freigestellt werden, bleibt das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis bestehen. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung bleibt unverändert, so dass vom Arbeitgeber auch keine Meldungen zur Sozialversicherung zu erstellen sind.


Bei Krankheit und in den Fällen, in denen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) greift (z.B. bei Quarantänepflicht), werden Entschädigungen von der zuständigen Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes geleistet. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten sechs Wochen lang weiterhin ihren Verdienst vom Arbeitgeber, dem diese Kosten anschließend erstattet werden.    


--> FAQ der Minijob-Zentrale zur Minijob-Beschäftigung während Corona

 

 

Zuletzt aktualisiert: 19.03.2020 (17:00 Uhr)

Zuletzt aktualisiert: 19.03.2020 (17:00 Uhr)

 

Zuletzt aktualisiert: 16.04.2021 (15:45 Uhr)

 

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

 

Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" beinhaltet weitere Fördermöglichkeiten für Betriebe, die Auszubildende beschäftigen oder beschäftigen wollen. Anspruch auf Förderung haben u.a. Betriebe, die in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden.

 

Es gibt vier Förderungsbereiche:

 

  • Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus für die Erhaltung oder Erhöhung von Ausbildungsplätzen   
  • Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit für Auszubildende
  • Übernahmeprämie, wenn Auszubildende aus insolventen oder pandemiebeeinträchtigten Betrieben übernommen werden
  • Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Beschäftigten zzgl. Auszubildenden

 

Detailliertere Beschreibungen zu den einzelnen Programmsträngen und die Möglichkeit zur Beantragung finden sich auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.     mehr...