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Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Das Programm NEUSTART KULTUR unterteilt sich in fast 60 Förderprogrammlinien aus zwölf Sparten. Die Mittel werden über die jeweiligen Fachverbände (u.a. Bundesverband Soziokultur e.V.) und Kulturfonds (u.a. Fonds Soziokultur) ausgeschüttet.
Sparten, die gefördert werden:
Des Weiteren werden auch Museen, Bibliotheken und Gedenkstätten gefördert.
1. Zentren 2
Die Programmlinie "Zentren 2" geht in die zweite Runde. Für "Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft", stellt die Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters weitere 5 Millionen Euro für Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturellen Zentren zur Verfügung.
Mit den Mitteln sollen insbesondere investive Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, die in Folge der Einschränkungen im Rahmen der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie notwendig sind. Aber auch weitere zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb sind erklärtes Ziel der Förderung. Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben. Die Anträge auf Förderung können zusätzlich zu den Anträgen vom Pilotprojekt NEUSTART gestellt werden, wenn die geförderten Maßnahmen klar voneinander abgrenzbar sind.
AUSSCHREIBUNG BEENDET
Antragstellung: 15.11. bis 30.11.2021
Förderhöhe: 5.000 Euro bis 100.000 Euro, Eigenanteil 10 %
Durchführungszeitraum: 01.01. bis 31.10.2022
2. Programm 2
Mit der vom Bundesverband Soziokultur e.V. durchgeführten, im Programmteil "Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur" verorteten Einzelmaßnahme "Programm" sollen die antragsberechtigten Kultureinrichtungen dabei unterstützt werden, in Zeiten der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Regelungen und Auflagen ihre Programmarbeit wieder aufnehmen zu können. Zur Programmarbeit zählen sowohl einzelne Veranstaltungen als auch kontinuierliche Angebote wie z.B. Kurse, Workshops und offene Treffs. Diese sämtlichen kulturellen Angebote erfordern auf Grund der pandemiebedingten Regelungen und Auflagen gründlich ausgearbeitete Konzepte, die modellhaft entwickelt und erprobt werden müssen. Mit den für diese Maßnahme einmalig zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 15 Millionen Euro sollen Grundkosten, aktivitätsbezogene Kosten und Personalkosten gefördert werden, die für die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Programmarbeit unter Pandemiebedingungen anfallen.
AUSSCHREIBUNG BEENDET
Antragstellung: 15.09. bis 15.10.2021
Förderhöhe: bis 50.000 Euro (keine Mindestantragsumme), Eigenanteil 10 %
Durchführungszeitraum: 01.01. bis 30.09.2022